Mehr als 1 ½ Jahre Corona-Pandemie haben bei den Leistungen Ihrer Schülerinnen und Schüler (SuS) Spuren hinterlassen. Das macht sich bei vielen SuS in den Halbjahresnoten bemerkbar. Auch wenn bis auf wenige Ausnahmen nach den Sommerferien 2020 durchgehend Präsenzunterricht stattgefunden hat, so konnten die Defizite aus der Zeit der Schul-Lockdowns noch nicht vollkommen aufgearbeitet werden. Viele Kinder bleiben deshalb noch immer hinter ihren Leistungsmöglichkeiten zurück. Dort, wo früher eine sichere „2“ oder „3“ stand, steht heute vielleicht eine „3“ oder „4“. Das ist für manche Eltern Anlass genug, gegen Halbjahresnoten vorzugehen. Bleiben Sie gelassen und orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. Beispiel aus dem Schulalltag: Schlechte Noten in den Hauptfächern Im Januar 2022 stehen die Zeugniskonferenzen für die Halbjahreszeugnisse 2020/2021 an. Klassenlehrkraft Klaus Bremer, der in der 8a Deutsch und Mathematik unterrichtet, hat in Vorbereitung auf die Konferenz die Vornoten der übrigen Lehrkräfte seiner 8a durchgesehen. Er stellt fest, dass sich nahezu alle SuS der 8a in den Hauptfächern um eine ganze Note, manche SuS sogar um 2 Noten verschlechtert haben. Auch bei den Nebenfächern sieht es nicht besser aus. Damit die Eltern der SuS nicht aus allen Wolken fallen, wenn sie die Halbjahreszeugnisse ihrer Kinder sehen, lädt er die Eltern zu einem Online-Treffen ein. Im Zoom-Meeting erläutert er ganz allgemein die Hintergründe für das generelle Absinken der Noten, ohne einzelne SuS zu benennen. Klaus Bremer gibt den Eltern mit auf den Weg, dass für das Versetzungszeugnis im Sommer noch alles offen ist und sich die SuS auf jeden Fall verbessern können. Fritz Blum, ein bekannter Rechtsanwalt und Vater von Max, will das so nicht stehen lassen und kündigt an, den Halbjahresnoten seines Sohnes zu widersprechen. Rechtlicher Hintergrund zur Überprüfung von Schulnoten Zeugnisnoten sind amtlich festgestellte Leistungsbeurteilungen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es Noten
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