Austausch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern über soziale Netzwerke

Die meisten Ihrer Kollegen, viele Eltern und auch viele Ihrer älteren Schüler sind bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Da liegt der Gedanke natürlich nahe, sich auch über dieses Medium auszutauschen. Hierbei muss aber unterschieden werden, ob es sich um eine private oder um eine schulische Nutzung handelt. Informationen zur rechtssicheren Kommunikation auf Social Media finden Sie im folgenden Artikel: Private Freundschaften auf Facebook
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Haftungsrisiko „Aufsicht“ – Wann Sie als Schule in der Pflicht sind und wann nicht

Die Aufsichtspflicht am Nachmittag ist für Eltern meistens klar: Sie liegt bei der Schule. Tatsächlich ist aber zu differenzieren: Wann ist die Schule und wann der Träger der Nachmittagsbetreuung zuständig?

Die Verwendung von Fotos im Internet bedarf der Zustimmung des Fotografen

Handlungsempfehlung Nur mit Zustimmung des Fotografen darf auch für ein Referat ein Foto online auf der Webseite der Schule veröffentlicht werden. Seien Sie deshalb bei Fotos in Online-Referaten wachsam! Der