Austausch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern über soziale Netzwerke

Die meisten Ihrer Kollegen, viele Eltern und auch viele Ihrer älteren Schüler sind bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Da liegt der Gedanke natürlich nahe, sich auch über dieses Medium auszutauschen. Hierbei muss aber unterschieden werden, ob es sich um eine private oder um eine schulische Nutzung handelt. Informationen zur rechtssicheren Kommunikation auf Social Media finden Sie im folgenden Artikel: Private Freundschaften auf Facebook
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Ein Schüler erkrankt auf einer Klassenfahrt – Das ist zu tun

Klassenfahrten sind abwechslungsreich und für Schüler immer ein besonderes Ereignis. Deswegen kann es durchaus vorkommen, dass ein Schüler trotz einer beginnenden Erkrankung unbedingt mitfahren möchte. Was Sie tun müssen, wenn

Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

Handlungsempfehlung Trägt in Berlin eine Lehrkraft an Ihrer Schule aus religiösen Gründen ein Kopftuch, dürfen Sie diese Lehrkraft auffordern, das Kopftuch nicht im Unterricht zu tragen. Der konkrete Fall Eine