Im Zuge der Inklusion besuchen immer häufiger Kinder und Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen die Regelschulen. Die meisten Schüler können sich selbst gut versorgen. Was aber gilt, wenn Schüler aufgrund eines epileptischen Anfalls nicht mehr in der Lage sind, selbst ihr Notfallmedikament einzunehmen? Die wichtigsten Fakten finden Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Biancas Epilepsieanfall Bianca besucht die Klasse 8a des Gymnasiums in Essen. Vor einem Jahr wurde bei ihr eine chronische Epilepsie festgestellt. Bianca weiß, dass sie für diesen Fall ein Epilepsiespray benötigt. Dieses muss ihr jemand in die Mundhöhle geben. Danach entkrampft sie sich und die Epilepsie verschwindet. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahrs erhält sie ein neues Spray. Biancas Mutter geht deshalb mit ihr zu ihrer Klassenlehrerin und bittet diese darum, im Notfall das Epilepsiespray einzusetzen. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Verabreichung von Notfallmedikamenten Die Verabreichung von Medikamenten obliegt grundsätzlich den Eltern. Die Eltern sind sorgeberechtigt, und die medizinische Behandlung und Medikation sind als Gesundheitssorge hiervon umfasst (§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). In Notfällen können auch Lehrkräfte verpflichtet sein, Medikamente zu verabreichen. DAS IST ZU TUN: Klären Sie die Art der Medikation Sprechen Sie mit den Eltern, um zu erfahren, was genau für den Fall, dass Bianca im Praxisbeispiel einen epileptischen Anfall erleidet, zu tun ist. Für das Gespräch mit den Eltern sollten Sie die wichtigsten Fakten kennen. Orientieren Sie sich an nachfolgendem Faktencheck. 1. Fakt: Medizinische Versorgung ist Aufgabe der Eltern Eltern üben die Gesundheitssorge in Bezug auf ihr Kind aus. Leidet ein Kind an einer chronischen Erkrankung wie im Praxisbeispiel, achten Sie darauf, dass die medizinische Versorgung organisiert ist. Die Gesundheitssorge geht aber nicht auf Sie oder Ihre Lehrkräfte über. Anders als bei der Aufsichtspflicht, die für den Schulbesuch auf die Lehrer übergeht, besteht die Gesundheitssorge der Eltern auch während des Schulbesuchs
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