Hier finden Sie Antworten auf die 12 hÀufigsten Fragen zur Schulbegleitung

Schulbegleitungen sind in Klassen, in denen SuS mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden, ein StĂŒck weit Alltag geworden. Allerdings wirft eine Schulbegleitung im Klassenzimmer im Alltag zahlreiche rechtliche Fragen auf. Denn so ganz genau wissen die meisten LehrkrĂ€fte dann doch nicht, wie sie mit diesen „Kolleg/innen“ umgehen sollen. Die 12 hĂ€ufigsten Fragen möchte ich Ihnen im Folgenden beantworten. Frage 1: „Was genau ist eine Schulbegleitung?“ Antwort: Bei Schulbegleitungen handelt es sich um Personen, die SuS mit einer Behinderung bei der BewĂ€ltigung des Schulalltags unterstĂŒtzen. Hierbei muss man wissen, dass der Begriff „Schulbegleitung“ nicht einheitlich verwendet wird. Schulbegleitungen werden auch bezeichnet als● Schulassistenz,● Schulhelfer,● Teilhabeassistent,● Inklusionshelfer,● Integrationshelfer. Schulbegleitungen unterstĂŒtzen SuS nicht nur im Unterricht, sondern hĂ€ufig auch auf dem Schulweg, vor Schulbeginn, in den Pausen, bei Schulveranstaltungen und auf Klassenfahrten. Seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2020 ist geklĂ€rt, dass der Anspruch auf Schulbegleitung auch fĂŒr den gebundenen und offenen Ganztag gilt. Letzterer allerdings nur, wenn das OGS-Angebot mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule im Einklang steht und an das Unterrichtsgeschehen anknĂŒpft (s. hierzu auch das Urteil auf Seite XX, das sich auch auf die Hortbetreuung ĂŒbertragen lĂ€sst). Frage 2: „Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?“ Antwort: Ganz klar: Die Schulbegleitung ist kein Zweit-, Hilfs- oder Nachhilfelehrer. Die Vermittlung von Unterrichtsinhalten ist ausschließlich Ihre Aufgabe. Ebenso liegen sĂ€mtliche pĂ€dagogischen Aufgaben und Maßnahmen in Ihrem ZustĂ€ndigkeitsbereich. Wichtig ist, dass Sie im Hinterkopf behalten, dass die Schulbegleitung nur die Aufgabe hat, den SchĂŒler oder die SchĂŒlerin bei der BewĂ€ltigung des Schulalltags zu unterstĂŒtzen. Frage 3: „Können LehrkrĂ€fte es ablehnen, dass die Schulbegleitung wĂ€hrend des Unterrichts im Klassenzimmer anwesend ist?“ Antwort: Das ist rechtlich nicht zulĂ€ssig. Manchen LehrkrĂ€ften ist es gar nicht recht, wenn sich neben den SuS noch weitere Erwachsene im Klassenraum befinden. Sie fĂŒhlen sich hierdurch
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