Quereinstieg in das Lehramt – was dies für Sie und Ihre Schule bedeutet

Der Bedarf an Lehrkräften ist hoch, und der Nachwuchs von jungen Lehramtsabsolventen schwindet angesichts der demografischen Entwicklung zunehmend. In allen Bundesländern ist die Altersstruktur in den Schulen überdurchschnittlich hoch. Viele ältere Lehrkräfte werden in den nächsten Jahren aus dem Schuldienst ausscheiden. Deshalb werden zunehmend Quereinsteiger eingestellt. Beispiel aus dem Schulalltag: Diplom-Chemiker als Lehrer Thomas Bode hat den Diplom-Studiengang in Chemie erfolgreich abgeschlossen. Um in der Pharmaindustrie in die Forschung gehen zu können, benötigte er einen Doktortitel. Mit seiner Dissertation ist er gescheitert. Eine Anstellung ohne Promotion in der Industrie ist für ihn aussichtslos. Thomas Bode kann sich stattdessen vorstellen, als Lehrer im Fach Chemie zu unterrichten. Um nicht völlig unvorbereitet zu sein, bewirbt er sich am Gymnasium in Gelsenkirchen um ein Praktikum.   Rechtlicher Hintergrund zu Quereinsteigern ins Lehramt In allen Bundesländern gibt es aufgrund des hohen Bedarfs an Lehrkräften die Möglichkeit für sogenannte Seiteneinsteiger, in den Schuldienst einzutreten. Während regulär hierfür ein abgeschlossenes Lehramtsstudium und ein erfolgreicher Vorbereitungsdienst Voraussetzungen sind, können Seiteneinsteiger auch ohne Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst in den Schuldienst aufgenommen werden. Bei einer Einstellung erfolgt eine berufsbegleitende Nachqualifizierung. Geregelt ist dies z. B. in NRW in der „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)“. Das ist zu tun: Informieren Sie sich über den Seiteneinstieg Wenn Sie an Ihrer Schule Bedarf für zusätzliche Lehrkräfte haben, kann die Einstellung eines Seiteneinsteigers hilfreich sein. Melden Sie Ihren Bedarf in diesem Fall bei der vorgesetzten Dienststelle an. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Fragen und Antworten.   „Wer kommt für den Seiteneinstieg in den Schuldienst grundsätzlich in Betracht?“ Die Antwort: An der sogenannten berufsbegleitenden Ausbildung können folgende Personen teilnehmen: • Absolventen mit Hochschulabschluss, die von einer Universität, einer Kunst- und Musikhochschule oder von der Deutschen Sporthochschule Köln kommen mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern.  • Wer eine mindestens 2-jährige Berufstätigkeit oder alternativ
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